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Barauslage zurückfordern

Fordern Sie Ihre Barauslage zurück

 

Fordern Sie Ihre Barauslagen zurück.

Wer täglich mit seinem Firmenfahrzeug auf den Strassen unterwegs ist, muss von Zeit zu Zeit auch Kosten für Treibstoff, Services, Strassengebühren oder sonstige Rechnungen begleichen. Wenn immer möglich werden diese Kosten direkt an Alphabet verrechnet und Fahrer von Alphabet Fahrzeugen müssen sich nicht weiter um das Begleichen der Rechnungen kümmern. In Ausnahmefällen kann es jedoch vorkommen, dass für den Fahrer dennoch kleinere Ausgaben anfallen. Dies kann zum Beispiel durch den Verlust oder den Defekt der Fuel- und Service Card oder aber auch bei für die Sicherstellung der Mobilität zwingend notwendigen Reparaturen oder Services im Ausland der Fall sein.

In erster Linie sind sämtliche Tank- und Servicekosten über die Fuel- und Service Card von Alphabet zu begleichen. Entsprechend fallen generell für Fahrer von Alphabet Fahrzeugen keine Barauslagen an. In Ausnahmefällen kann es aber passieren, dass kein Weg an einer Barzahlung vorbei führt. Mussten Sie eine solche Barauslage für Kosten im Zusammenhang mit Ihrem Firmenfahrzeug vornehmen, können Sie diese Kosten als Fahrer eines Alphabet Fahrzeugs wieder zurückfordern.

Wichtig dabei ist, dass die angefallenen Kosten den passenden Dienstleistungen zugewiesen werden können. Bitte geben Sie deshalb bei jeder Rückforderung den entsprechenden Grund der Barauslage an.  
Weiter wird für jede Rückerstattung einer Barauslage ein Scan oder ein Foto der entsprechenden Quittung oder Rechnung benötigt. Bitte beachten Sie, dass bei Ausgaben über 400 CHF zwingend der Originalbeleg benötigt wird. Rückerstattungen in dieser Höhe müssen deshalb mit einem Formular und dem Originalbeleg postalisch an Alphabet gesendet werden. Das PDF des Rückerstattungsformular für Beträge über 400 CHF finden Sie unter den Downloads oder direkt hier.

Füllen Sie zudem bei Verlust oder Defekt Ihrer Fuel- und Service Card bitte direkt einen Antrag für eine neue Karte aus. Hier gelangen Sie direkt zum entsprechenden Antragsformular.

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Alternativ können Sie auch nachfolgenden Rückerstattungsantrag vollständig und korrekt ausfüllen:

Übersteigt der Betrag 400 CHF, muss der Originalbeleg per Post an Alphabet gesendet werden.


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